Ganz neu: die Meldeauflage!

Es hat ja zünftig gescheppert am letzten Wochenende, in Sion, Aarau und Zürich. Das ist sogar dem “10 vor 10” aufgefallen. Darum haben sie am Montag sofort darüber berichtet. Geleitet von der Frage: Was kann man tun, damit in Schweizer Stadien nicht weiterhin “im Minutentakt” Pyros abgefeuert werden?

Interviewt wird u.a. Claudius Schäfer, CEO der Swiss Football League. Schäfer wünscht sich “mehr Meldeauflagen”. Laut “10 vor 10” ist die Meldeauflage ein Instrument des “neuen Hooligankonkordats”. Mit ihr könnten fehlbare Fans gezwungen werden, sich während der Spiele auf einem Polizeiposten zu melden. So weit, so gut. Nur: Die Meldeauflage gibt es seit den Anfängen des Hooligangesetzes 2007. Sie ist überhaupt FCZ_FCBnicht neu. Nur wird sie zurückhaltend angewendet. Die Massnahmen der Hooligangesetzgebung bauen aufeinander auf: Eine Meldeauflage erhält in aller Regel nur, wer bereits ein Stadion- und Rayonverbot hat, aber dagegen verstösst.

Der Ruf nach Meldeauflagen impliziert also, dass Rayonverbote nichts nützen. Der Appell ist deshalb in erster Linie ein Eingeständnis der Hilflosigkeit: Da wurde in den vergangenen Jahren die Hooligangesetzgebung fast “im Minutentakt” verschärft – und geändert hat sich nichts. Wer heute nach der Meldeauflage als Mittel gegen Pyromanie schreit, wirft indirekt der Polizei vor, dass es sich bei den Fackelträgern in den Kurven um Leute mit Rayonverbot handle, die also gar nicht in der Nähe des Stadions sein dürften; gemessen an der Zahl brennender Fackeln auf dem Bild der Zürcher Südkurve wären das so ungefähr 34. Das ist dann aber schon sehr merkwürdig. Haben wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht erst vor kurzem gerade gelernt, dass das verschärfte Hooligankonkordat “griffige Instrumente zur Eindämmung der Fangewalt” bereit stelle?

Der Fangewalt übrigens, ja. Zu ihr zählt Feuerwerk ja inzwischen auch. In diesem Sinne: Auf einen extrem gewalttätigen Silvester. Prost!

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