NZZ: Basel-bashing auf dünnem Eis

Im Artikel “Die Zahlen sprechen nicht für Basel” kritisiert die NZZ am 15. Juni das sich abzeichnende Abseitsstehen des Kantons Basel-Stadt beim Hooligan-Konkordat. Basierend auf Angaben des Fedpol werden im Artikel unter dem Zwischentitel “Sündenregister” Vorfälle aufgelistet, die sich in den Jahren 2011 und 2012 in Basel zugetragen haben und die, so die Botschaft der NZZ aus Zürich, einen Beitritt Basels zum Konkordat eigentlich zwingend nötig machen.

Nur: Haben die aufgelisteten Sünden in irgendeiner Form etwas mit dem neuen Konkordat zu tun?

  • “Am 13. August 2011 (wurden) FCZ-Fans bei der Ankunft des Extrazugs von FCB-Fans mit Feuerwerk empfangen, worauf die Zürcher mit dem gleichen Mittel antworteten”. Feuerwerk anlässlich von Sportveranstaltungen ist bereits im heutigen Konkordat, also seit 2010, verboten und war es schon im Hooligangesetz ab 2007. 
  • “Einen versuchten Angriff auf den Sonderzug konnte die Polizei verhindern.” Das wird sie auch in Zukunft müssen, ob mit oder ohne Konkordat.
  • “Am 7. Dezember 2011 griffen 30 bis 40 vermummte FCB-Hooligans Supporter von Manchester United an, die sich im Pickwick-Pub ein Bierchen gönnten.” Das ist Gewalt anlässlich einer Sportveranstaltung und bereits seit 2007 bzw. 2010 geregelt. Verhindert wird sie aber nicht durch neue Gesetze, sondern durch die Polizei.
  • “Am 2. September 2012, wieder war der FCZ in Basel zu Gast, wurde in beiden Fanblocks Feuerwerk gezündet, zudem gerieten sich verschiedene FCB-Hooligan-Gruppen untereinander in die Haare.” s. vorherige Beispiele
  • “Vor und während der ganzen Partie (FCB-FCSG) zündeten beide Fangruppen Petarden und anderes pyrotechnisches Material.” s. vorherige Beispiele. “Nach dem Spiel zogen die FCB-Fans zum Barfüsserplatz zur Meisterfeier, wobei sie mehrere hundert Fackeln anzündeten und Knallpetarden abfeuerten.” S. vorherige Beispiele. “Später strich ein Mob von rund 150 Hooligans durch die Stadt und griff die Polizei mit Feuerwerk und Bierflaschen an.” s. vorherige Beispiele.

Vielleicht will Basel das neue, verschärfte Konkordat nicht, weil damit eben genau keiner der von der NZZ genannten Vorfälle zu verhindern ist. Wären sie es, wäre dies schon mit dem bestehenden Konkordat bzw. zuvor mit dem Hooligangesetz (BWIS) geschehen. Ungewollt macht die NZZ damit deutlich, worum es sich beim in Basel so umstrittenen Konkordat weitgehend handelt: um eine schwach dosierte Beruhigungspille der Politik an die Bevölkerung. Das hat man in Basel begriffen. Bei der NZZ trotz eigener, anschaulicher Beweisführung noch nicht.

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