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Unzählbare Hooligans

Monday, April 20th, 2009

Grundkurs Rechnen, heute mit: Fedpol, unserem Bundesamt für Polizei. Und der NZZamSonntag. Es geht um die Hooligandatenbank Hoogan. Die “wächst stetig”, schreibt die NZZamSonntag am 19. April. Was heisst nun wachsen, und was stetig?

Ende 2007 waren 260 Sportfans erfasst. Gegen 189 war ein Stadionverbot ausgesprochen worden, gegen 80 ein Rayonverbot.

Gibt zusammen 269. Lässt sich aber damit erklären, dass 9 Leute Stadion- UND Rayonverbot haben. Das steht zwar nicht in der NZZamSonntag, liegt aber auf der Hand. Dann gehts weiter:

Ende 2008 waren bereits 506 Personen in Hoogan vermerkt. 185 waren mit einem Stadion-, 164 mit einem Rayonverbot belegt.

185 plus 164 gibt 349. Diese Zahl ist bereits schwieriger zu interpretieren. 349 Massnahmen für 506 Registrierte sind etwas wenig. Das hiesse ja, dass 157 Leute gratis in Hoogan gelandet sind. Gehen wir allein von der zusätzlichen Zahl Registrierter im Jahr 2008 aus, 246, so könnte es gehen, würde einfach heissen, dass von diesen 246 103 Personen mit beiden Massnahmen belegt sind. Würde Sinn machen. Oft folgt einem Stadion- ein Rayonverbot und umgekehrt. Nun geht es in der NZZamSonntag aber noch weiter:

Mit Stichtag 16. April 2009 waren schon 556 Personen in Hoogan registriert. Gegen 190 von ihnen gilt ein Stadionverbot, 151 müssen ein Rayonverbot befolgen, wie Fedpol-Sprecherin Eva Zwahlen erläutert.

Erläutert? Ob das hier der korrekte Begriff ist? Um noch halbwegs dabei zu bleiben, sind wir oben vom Zuwachs der Registrierten ausgegangen. Tun wir dies nun wieder, würde das heissen: Auf 50 neue Registrierte kommen 341 Massnahmen. Das müsste dann selbst dem härtesten Repressionsbefürworter etwas gar gut gemeint vorkommen: mehr als dreifaches Stadion- und Rayonverbot pro Person, das führt doch nirgends hin. Kann also nicht sein. Bleibt Möglichkeit 2 (obwohl zuvor von NZZamSonntag bzw. Fedpol bereits ausser Betracht gezogen): Die Anzahl Massnahmen beziehen sich auf alle Registrierten. Das würde jetzt bedeuten: 341 Massnahmen für 556 Personen, damit also mindestens 215 Registrierte ohne Massnahme! DA HABEN WIR DEN SKANDAL! Denn erstens darf laut BWIS nur registriert sein, wer eine Massnahme auferlegt bekommen hat, und zweitens nützt das natürlich so überhaupt nichts! Müssen wir denn jetzt den Rechenschieber hervorholen, um den Hooligans Herr zu werden? Oder sind es einfach so viele, so unzählbar viele, dass sie jede vernünftige Datenbank zum Absturz bringen?

Gut. Die Erklärung ist einfach. Die Differenz ergibt sich aus dem Umstand, dass bei einigen Registrierten die Massnahme bereits abgelaufen ist, sie aber wie vorgesehen weiter (zwischen 3 und 10 Jahren) registriert bleiben. Nur steht das nirgends im Text. Würde ja auch den schönen Effekt der Geschichte (“wächst stetig” – Achtung Gefahr!) dämpfen. Ein “Hooligan”, dessen Massnahme abgelaufen ist, darf aber wieder ins Stadion – oder ins Rayon. Diese 215 (oder mehr, kalkuliert man mit doppelten Massnahmen) sind also nicht, wie suggeriert wird, physisch in einer Datenbank gefangen, aus der sie nicht entfliehen können, sondern bewegen sich vermutlich Spieltag für Spieltag im oder ums Stadion. 

Am 28. April will SF im “Club” das Hooligan-Konkordat diskutieren. Vielleicht sprechen die Zahlen bis dann Klartext.

Den Zeitungen fehlen Hooliganbilder

Thursday, November 20th, 2008

Es ist offensichtlich: Die Presse hat zu wenig Hooligan-Bilder. Genauer gesagt: Sie hat nur eines. Es stammt aus der Partie Schaffhausen-FCZ, zeigt eine richtige Prügelszene und wird von der Agentur Keystone angeboten. Dieses Bild findet sich circa alle drei Wochen in irgendeinem Blatt. Weil es häufiger einfach nicht mehr geht, greifen die Fotoredaktionen zur Bebilderung von Hooliganismus auf andere Fan-Bilder zurück. Ein journalistisches Unding.

Nach der Gemeinderatsdebatte zur Stadtzürcher Präventiv-Datenbank HOOLDAT (neu: GAMMA) bebildern sowohl NZZ als auch Tages-Anzeiger ihre Artikel mit Kurvenszenen. Die NZZ zeigt den Gästesektor im Hardturm bei einem Gastspiel des FC Basel und zwei Fans, die auf den Zaun geklettert sind und Leuchtfackeln in der Hand halten. Der besser erkennbare Fan ist vermummt. Die Bildlegende der NZZ: “Gewaltbereitschaft an Sportanlässen genügt, um in einer Datenbank registriert zu werden.” Den Abgebildeten wird also unterstellt, gewaltbereit zu sein. Dies schliesst die NZZ vermutlich aus der Vermummung und dem Hantieren mit Feuerwerk. Richtig ist: Feuerwerk in Sportstadien wird laut Verordnung zum Hooligangesetz (BWIS II) als “gewalttätiges Verhalten” taxiert. Diese Definition unterläuft aber die gängigen Vorstellungen von Gewalt und Gewalttätigkeit. So ist aufgrund dieses NZZ-Bildes nicht auszumachen, welchen körperlichen Schaden die Abgebildeten Dritten zugefügt haben oder bald zuzufügen gedenken.

Der Tages-Anzeiger zeigt ebenfalls einen Gästesektor (wohl in Basel) und Fans des FC Zürich. Zwei Fans haben den Zaun erklommen, einer der beiden ist vermummt und hält eine Leuchtfackel in der Hand. Im Hintergrund brennen weitere Fackeln. Die Bildlegende: “Im Visier der Politik: Zürcher Hooliganismus an einem Super-League-Fussballspiel.” Der Tagi geht also noch einen Schritt weiter als die NZZ und identifiziert die abgebildeten Personen als Hooligans im Sinne von Gewalttätern. Erneut ist aber nicht zu erkennen, welche Gewalttätigkeiten im gebräuchlichen Sinne von den beiden ausgegangen sind oder ausgehen werden. Beim nicht vermummten Fan handelt es sich im Gegenteil um einen Aktivisten der Zürcher Südkurve, der sich eher durch Besonnenheit und integrative Stärken als durch körperliche Rohheit einen Namen gemacht hat.

Bilder vermummter Fans, die Fackeln zünden, eignen sich als Blickfänge unzweifelhaft gut und bedienen die gewünschte Assoziation zu Gewalt. Nur – und das wissen mit Sicherheit sämtliche zuständigen Redaktorinnen und Redaktoren – vermummen sich diese Leute nicht, weil sie im nächsten Moment auf andere loszugehen gedenken, sondern weil sie mit dem Zünden einer Fackel gegen das Sprengstoffgesetz, die Stadionordnung und die Richtlinien der Fussballliga verstossen und unvermummt eine ordentliche Ladung Sanktionen und Bussen zu befürchten hätten.

Fackeln gehören nach Auffassung dieser Fans zu einer Fankurve wie Transparente, Fahnen und Gesänge. Dass die Fackelträger mit dieser Haltung gegen Gesetze und Reglemente verstossen, ist Fakt. Folgerichtig ist Feuerwerk in Stadien seit langem Gegenstand intensiver Diskussionen. Man kann (auch als NZZ oder Tagi) noch so berechtigterweise gegen diese Art von Fankultur sein: sie in die Nähe von Hooliganismus zu rücken, ist unzulässig. Sie aus Mangel an Bildern echter Hooligans in die Nähe von Hooligansmus zu rücken, ein Skandal. Oder zeigt eine Zeitung, die grad kein gutes Raserbild findet, zur Not auch mal ein falsch parkiertes Auto?

Lanz Hooliganz zum Zweiten

Wednesday, November 12th, 2008

“20minuten” lässt nicht locker: “FCZ sauer” heisst es heute, wegen Inserat mit Hooligans. Die Autoversicherer haben inzwischen dem Fanprojekt des FCB 10’000 Franken geboten, um die Sache beizulegen. “Wir werden dem FCZ selbstverständlich ein vergleichbares Angebot machen”, sagt nun der Sprecher der Autoversicherer. Na denn. Das Fanprojekt des FCZ leidet ohne Zweifel unter gewissen Startschwierigkeiten. Aber die sind kaum finanzieller Natur. 

Und wenn ich das heutige “20minuten” schon in den Händen halte, vielleicht grad noch eine kurze Bemerkung zum immer wiederkehrenden Argument, “20minuten” würde zum Zeitunglesen animieren und so zur politischen Bildung beitragen. Hier die Titel im heutigen,  anderthalbseitigen Auslandteil, geordnet nach Grösse der Artikel:

10-jährige Heldin aus Jemen

Gescheiterte Sarah Pallin hofft nun auf den lieben Gott

Sittenwächter verbreiten Terror

Chinese schreibt mit der Nase

Jahrelang Wasserrechnung der Nachbarn bezahlt

13-Jährige darf daheim sterben

Illegaler Streik bei der Alitalia