Der 31. Juli 2015: von brennendem Interesse

Am 31. Juli 2015 veröffentlichte das Fedpol die neuesten Zahlen zur Datenbank Hoogan. Wie bei jeder Fedpol-Meldung zu Hoogan seit 2007 ist der häufigste Tatbestand, der zu einer Massnahme wie Stadion- oder Rayonverbot führt, der Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz, sprich: das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen im Rahmen einer Sportveranstaltung.

DSC03119Am 31. Juli 2015 wurden in Ettingen BL von Kindern, die mit Feuerwerk spielten, ein Stoppelfeld in Brand gesetzt. Die Feuerwehr musste ausrücken. Am Abend verletzten sich  im selben Ort elf Menschen, als an einem Firmenanlass Feuerwerk unkontrolliert detonierte.

Am 31. Juli ist in der Schweiz Feuerwerk verboten. Was nun mit den Kindern aus Ettingen bzw. deren Eltern geschieht, wissen wir nicht. Ebenso wenig wissen wir, ob die Verantwortlichen des Ettinger Firmenanlasses nun für drei Jahre von allen Firmenanlässen in der Schweiz ausgeschlossen werden. Und was wir ebenfalls nicht wissen: Wie viele der Sprengstoffvergehen, die zu einer Massnahme nach Hooligankonkordat und zu einem Hoogan-Eintrag geführt haben, Verletzungen von Dritten zur Folge hatten. Alles, was wir wissen, ist: Nach acht Betriebsjahren von Hoogan ist Pyrotechnik in den Schweizer Fussballstadien so präsent wie eh und je. (Bild: Cupfinal 2014)

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