“Vorverurteilt”

Wenn ich dabei bin und mir denke, da könnte etwas passieren, und ich schaue mir an, was passiert, kann ich deswegen nicht verurteilt werden.

Das sagt der österreichische Polizeijurist und Polizeichef des 10. Wiener Gemeindebezirks im neuen ballesterer-Magazin. Und er sagt weiter:

“Ich kann mich an Gespräche mit dem zuständigen Staatsanwalt vor zehn, 15 Jahren erinnern, wo dieser gemeint hat: ‘Wenn die sich am Wochenende in die Goschen hauen, ist das ihre Sache.'”

In seiner 95. Ausgabe widmet sich der ballesterer den Grundrechten im Zusammenhang mit Fussball und Fussballfans, und hier vor allem dem Paragrafen 274 des phpThumb_generated_thumbnailjpgStrafgesetzbuches, dem Landfriedensbruch. In den 30 Jahren von 1976 bis 2006 gab es in Österreich genau 23 Verurteilungen nach Paragraf 274, in den sechs Jahren von 2007 bis 2013 hingegen 97 – und sie betreffen fast ausschliesslich Fussballfans.

Was läuft da aus dem Ruder, die Fangewalt oder die Rechtsprechung? Umfassend nähert sich das Magazin dem Thema und schlägt dabei verdienstvollerweise den längst fälligen Bogen zu allgemeinen Grundrechtsfragen: “Alles, was gegen Fussballfans praktiziert wird, wird früher oder später auch gegen soziale Bewegungen verwendet”, wird ein Rapidler und ehemaliger Linksaktivist zitiert.

Wie immer, wenn es um den ballesterer geht, erfolgt keine Kaufempfehlung. Sie müssen das Heft nämlich abonnieren.

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