(Nach-)Fragen zum Hooligan-Konkordat

Am Dienstag dieser Woche besuchte der Nordwestschweiz-Korrespondent der NZZ eine Medienkonferenz von Stadtbasler und Baselbieter Befürwortern des Hooligan-Konkordats. Die Parlamente der beiden Halbkantone haben einen Beitritt zum verschärften Konkordat bisher abgelehnt. Nun soll Basel via Volksbegehren zum Mitmachen bewegt werden. Der NZZ-Journalist wollte von den Initianten wissen, inwiefern das Abseitsstehen den Halbkantonen bisher geschadet habe im Kampf gegen Gewalt an Sportanlässen, sprich: welchen Mehrwert sie sich vom Konkordat erhoffen. “Darauf”, hält der Journalist trocken fest, “gingen sie auch auf Nachfragen kaum ein.”

Eine Woche zuvor hatten zwei seiner Kollegen vom Ressort Zürich Ähnliches erlebt. Sie wollten von SP-Regierungsrat Mario Fehr wissen, welche Effekte des Konkordats ein Jahr nach dem Beitritt spürbar seien. Und mussten nachfragen: “Und welche Rolle spielt dabei das revidierte Konkordat?” Und nachfragen: “Was ist denn konkret besser?” Was sie zu hören und wir zu lesen bekamen, klingt so: “Die Zusammenarbeit der beiden Stadtpolizeien verlief hervorragend.” – “Die Massnahmen unterstützen den Dialog.” – “Im Übrigen tun wir auch sehr viel für die Prävention.” – “Alle Spiele unterliegen nun einer Bewilligungspflicht.”

Man stelle sich ein Zürich ohne verschärftes Konkordat vor: Die Zusammenarbeit von Stadtpolizeien wäre eine Katastrophe, Dialoge wären verboten, die Prävention auch, und der FCZ und GC dürften im Letzigrund nach Lust und Laune Hochrisikospiele austragen, ohne dafür auch nur einmal mit den Behörden in Kontakt gewesen zu sein. Wie sagte ein sozialdemokratischer Stadtparlamentarier neulich: “Wer die Parallelen bei Pädophilen-Initiative und Hooligan-Konkordat nicht erkennt, macht das entweder bewusst, oder … ”

Nachtrag 22.8.14: Die erwähnten Basler Konkordats-Befürworter betreiben die (recht originell betitelte) Facebookseite “Hooligans-Stopp beider Basel”. Die Konkordats-Gegner wiederum sind unter “Nein zur Konkordats-Verschärfung” zu finden. Während die Gegner unter “Kontaktinformationen” einen Link zur Homepage inkl. Namensliste ihres Komitees aufführen, wird die Seite der Befürworter bis jetzt anonym von einem “Bürgerlichen Komitee” betrieben.

This entry was posted in Fans, FCB, FCZ, GC, Politik, Polizei. Bookmark the permalink.

2 Responses to (Nach-)Fragen zum Hooligan-Konkordat

  1. Rudolf Hagmann says:

    Es gibt eine Sorte Menschen, vielleicht kann man sie als wilde Tiere oder asozial bezeichnen, wenn diese Befürworter mit einem verschärften neuen Gesetz wilde Tiere oder Asoziale in den Griff bekommen wollen, kommt mir das vor wie an den Storch glauben.
    Der FCB hat das ganze eigentlich ganz gut im Griff und mit den Bildern ins Internet stellen das funktioniert doch ganz gut. Also was soll ein verschärftes
    Gesetz bringen?

  2. Ja, gopf, stopft diä hohli Gans!!!

Comments are closed.