Hooligan-Konkordat: KKJPD-Käser hat Mühe mit der Wahrheit

Zwei Aussagen des Präsidenten der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Hans-Jürg Käser (FDP), zum Hooligan-Konkordat:

Wir haben die Massnahmen vorgängig vom Bundesamt für Justiz verfassungsrechtlich überprüfen lassen. (Am 15. Februar 2013 in der Neuen Luzerner Zeitung)

Eine Gesamtprüfung in Form eines Gutachtens gab es nicht. (Am 16. März 2013 im Bund)

Seit Monaten betonen Käser und Kollegen, so etwa der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger, in Zeitungsinterviews oder an öffentlichen Veranstaltungen wie jüngst an der Uni Basel, die Massnahmen des Hooligan-Konkordats stünden im Einklang mit der Verfassung, was vom Bundesamt für Justiz geprüft worden sei. In Wahrheit gab es eine solche Prüfung nicht. Das Bundesamt für Justiz liess Gutachten zu lediglich zwei Teilbereichen des Konkordats anfertigen, zu den Meldeauflagen und den geplanten Intimkontrollen, und siehe da: beide Gutachten enthalten deutliche grundrechtliche Vorbehalte gegenüber der Konkordatsrevision.

Käser, mit den Vorwürfen konfrontiert, sei laut “Bund” “hörbar genervt”. Kein Wunder. Die Offenlegung solch dreister Verdrehung der Tatsachen kurz vor der Abstimmung im Berner Grossen Rat ist für Käser kein Ruhmesblatt. Und auch seinem Zuger Amtskollegen stellen die falschen Aussagen ein schlechtes Zeugnis aus: Sein Parlament hat die geplanten Massnahmen in der ersten Lesung zwar gutgeheissen – mit 1 Stimme Differenz. Ob sich die ParlamentarierInnen von ihrem Sicherheitsdirektor gerne an der Nase herumführen lassen, wird sich in der zweiten Lesung zeigen.

(Nachtrag: s. dazu auch Tageswoche vom 14. März 2013: “Das mysteriöse Gutachten von Herrn Käser“)

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2 Responses to Hooligan-Konkordat: KKJPD-Käser hat Mühe mit der Wahrheit

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  2. Nestor Subiat says:

    Entsprechend auch die Berner FDP-Grossratsfraktion: Alle ausser einer (enthaltend) sind für das Konkordat. Weil “In der Diskussion mit Polizeidirektor Hans-Jürg Käser habe man festgestellt, dass viele falsche Vorstellungen kursierten”. Liebe Grossräte: Warum nicht einfach mal den Gesetzestext zur Hand nehmen? Wenn Käser ständig darauf beharrt, dass die Bestimmungen nicht angewendet bzw. nicht voll ausgeschöpft werden sollen, hat er eine Frage noch nicht beantwortet: Warum braucht es sie denn überhaupt?

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