Wie (ausser der Tagesschau) vermutlich den meisten bekannt sein dürfte, wurden nach dem Spiel St. Gallen – GC vom 28. Oktober acht GC-Anhänger verhaftet und dem Schnellrichter zugeführt. Die Einsetzung eines Schnellrichters wurde von der St. Galler Justiz im Vorfeld damit begründet, an Ausschreitungen beteiligte Fans bei genügender Beweislage und vorliegenden Geständnissen sofort aburteilen und damit aus dem Verkehr ziehen zu können. Dagegen kann im Grunde niemand ernsthaft etwas haben, ist es doch für alle Beteiligten sinnvoller, wenn sich Verfahren nicht über Monate oder Jahre hinziehen. Wie ein Artikel auf fansicht.ch nun aber nachweist, ist es im Fall dieser acht GC-Fans mit der genügenden Beweislage offenbar nicht sehr weit her: ein Fan wurde vorzeitig entlassen, ohne dass ihm etwas nachgewiesen werden konnte, bei einem anderen läuft das Verfahren noch, und zwei weitere haben gegen ihren Strafbescheid (Verurteilung wegen Landfriedensbruchs) Einsprache erhoben – sie hatten nie eine Straftat gestanden.
Schön, wenn die Justiz am Sportpublikum neue repressive Instrumente testet, und es darf auch mit Spannung erwartet werden, was die KKPJD heute der Öffentlichkeit für Lösungsvorschläge unterbreitet. Nur wäre es mir etwas wohler, wenn sich dies alles in einem rechtsstaatlich nachvollziehbaren Rahmen bewegte.

http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/archiv/2009/11/13/schweiz/massnahmenpaket_gegen_randalierer
eigentlich kann man dazu fast nichts mehr sagen.