Unzählbare Hooligans
Grundkurs Rechnen, heute mit: Fedpol, unserem Bundesamt für Polizei. Und der NZZamSonntag. Es geht um die Hooligandatenbank Hoogan. Die “wächst stetig”, schreibt die NZZamSonntag am 19. April. Was heisst nun wachsen, und was stetig?
Ende 2007 waren 260 Sportfans erfasst. Gegen 189 war ein Stadionverbot ausgesprochen worden, gegen 80 ein Rayonverbot.
Gibt zusammen 269. Lässt sich aber damit erklären, dass 9 Leute Stadion- UND Rayonverbot haben. Das steht zwar nicht in der NZZamSonntag, liegt aber auf der Hand. Dann gehts weiter:
Ende 2008 waren bereits 506 Personen in Hoogan vermerkt. 185 waren mit einem Stadion-, 164 mit einem Rayonverbot belegt.
185 plus 164 gibt 349. Diese Zahl ist bereits schwieriger zu interpretieren. 349 Massnahmen für 506 Registrierte sind etwas wenig. Das hiesse ja, dass 157 Leute gratis in Hoogan gelandet sind. Gehen wir allein von der zusätzlichen Zahl Registrierter im Jahr 2008 aus, 246, so könnte es gehen, würde einfach heissen, dass von diesen 246 103 Personen mit beiden Massnahmen belegt sind. Würde Sinn machen. Oft folgt einem Stadion- ein Rayonverbot und umgekehrt. Nun geht es in der NZZamSonntag aber noch weiter:
Mit Stichtag 16. April 2009 waren schon 556 Personen in Hoogan registriert. Gegen 190 von ihnen gilt ein Stadionverbot, 151 müssen ein Rayonverbot befolgen, wie Fedpol-Sprecherin Eva Zwahlen erläutert.
Erläutert? Ob das hier der korrekte Begriff ist? Um noch halbwegs dabei zu bleiben, sind wir oben vom Zuwachs der Registrierten ausgegangen. Tun wir dies nun wieder, würde das heissen: Auf 50 neue Registrierte kommen 341 Massnahmen. Das müsste dann selbst dem härtesten Repressionsbefürworter etwas gar gut gemeint vorkommen: mehr als dreifaches Stadion- und Rayonverbot pro Person, das führt doch nirgends hin. Kann also nicht sein. Bleibt Möglichkeit 2 (obwohl zuvor von NZZamSonntag bzw. Fedpol bereits ausser Betracht gezogen):
Die Anzahl Massnahmen beziehen sich auf alle Registrierten. Das würde jetzt bedeuten: 341 Massnahmen für 556 Personen, damit also mindestens 215 Registrierte ohne Massnahme! DA HABEN WIR DEN SKANDAL! Denn erstens darf laut BWIS nur registriert sein, wer eine Massnahme auferlegt bekommen hat, und zweitens nützt das natürlich so überhaupt nichts! Müssen wir denn jetzt den Rechenschieber hervorholen, um den Hooligans Herr zu werden? Oder sind es einfach so viele, so unzählbar viele, dass sie jede vernünftige Datenbank zum Absturz bringen?
Gut. Die Erklärung ist einfach. Die Differenz ergibt sich aus dem Umstand, dass bei einigen Registrierten die Massnahme bereits abgelaufen ist, sie aber wie vorgesehen weiter (zwischen 3 und 10 Jahren) registriert bleiben. Nur steht das nirgends im Text. Würde ja auch den schönen Effekt der Geschichte (“wächst stetig” – Achtung Gefahr!) dämpfen. Ein “Hooligan”, dessen Massnahme abgelaufen ist, darf aber wieder ins Stadion – oder ins Rayon. Diese 215 (oder mehr, kalkuliert man mit doppelten Massnahmen) sind also nicht, wie suggeriert wird, physisch in einer Datenbank gefangen, aus der sie nicht entfliehen können, sondern bewegen sich vermutlich Spieltag für Spieltag im oder ums Stadion.
Am 28. April will SF im “Club” das Hooligan-Konkordat diskutieren. Vielleicht sprechen die Zahlen bis dann Klartext.
April 22nd, 2009 at 3:06 pm
[...] Veröffentlicht in 22. April 2009 von gammanein Auf knappdaneben.net wird vorgerechnet, wie absurd auf den ersten Blick die in der NZZaS publizierten Zahlen zur [...]